Bauanzeige
Schriftliche Mitteilung des Bauherrn an die Baubehörde, dass er ein nicht baugenehmigungspflichtiges Bauvorhaben ausführen will. Eine Bauanzeige ist weniger aufwendig als ein Bauantrag und reicht bei manchen Bauvorhaben aus.
Voraussetzung ist, dass es einen schriftlichen Bebauungsplan für das jeweilige Gebiet gibt. Der Architekt unterschreibt die Bauanzeige und bestätigt die Einhaltung des Bebauungsplans und der Vorschriften.