Bauerwartungsland
Als Bauerwartungsland gelten Flächen, die im Flächennutzungsplan einer Gemeinde als künftiges Bauland gekennzeichnet sind oder bei denen eine Bebauung erwartet wird. Es handelt sich in der Regel um Flächen, die außerhalb einer Ortschaft liegen oder an Baugebiete angrenzen.
Ein Grundstückskäufer eines Bauerwartungslands erhält jedoch keine rechtliche Garantie, dass die Fläche später tatsächlich zum Bauland wird. Dafür muss die Gemeinde einen Bebauungsplan aufstellen oder das Gebiet zum Ortsteil erklären.