Baugenehmigung
Schriftlicher Bescheid der örtlich zuständigen Bauaufsichtsbehörde. Die Bauaufsichtsbehörde prüft bei einem Teil der öffentlich-rechtlichen Vorschriften, ob das Bauvorhaben diesen entspricht. Wenn dies der Fall ist, erteilt die Behörde die Baugenehmigung. Der Bauherr ist selbst verantwortlich dafür, den Teil der Vorschriften einzuhalten, welche die Behörde nicht überprüft.
Setzt ein Bauherr das Bauvorhaben ohne vorherige Baugenehmigung um, können hohe Bußgelder oder sogar der Abriss des Gebäudes die Folge sein. Um eine Genehmigung zu erhalten, muss ein Bauantrag bei der Gemeinde eingereicht werden. Die Baugenehmigung kann mit Auflagen verbunden sein. Sie ist befristet und gebührenpflichtig. Das Baugenehmigungsverfahren ist in den Bauordnungen der Bundesländer geregelt.