Bauherr
(§ 15c EStDV – Einkommenssteuer-Durchführungsverordnung). Ein Bauherr ist verantwortlich für die Vorbereitung und Durchführung eines Baus. Er kann das Bauvorhaben selbst durchführen oder Dritte (zum Beispiel Bauunternehmen) damit beauftragen. Die Umsetzung erfolgt dabei auf seinen Namen und seine Rechnung.
Der Bauherr trägt die Risiken der Bauvorbereitung und der Baudurchführung einschließlich des Bauherrenhaftungsrisikos. Er entscheidet letztlich auch über die architektonische und technische Gestaltung und die Finanzierung.