Bauspareinlagen
(§ 1 BSpKG). Bauspareinlagen sind die von einem Bausparer auf einen Bausparvertrag geleisteten Einlagen. Sie bestehen aus den Regelsparbeiträgen (inklusive Vermögenswirksamer Leistungen), Sonderzahlungen, Guthabenzinsen sowie den staatlichen Förderungen, die dem Bausparkonto gutgeschrieben werden.