Bausparkassengesetz (BSpKG)
(Gesetz über Bausparkassen vom 16.11.1972/15.2.1991). Das Bausparkassengesetz enthält spezielle Regelungen für den Betrieb einer Bausparkasse und den Schutz des Bausparers. Unter anderem beschränkt sie das Bauspargeschäft auf bestimmte ( wohnwirtschaftliche ) Zwecke. Außerdem bestimmt sie über die Verwendung bestimmter Sicherheiten und über die Anlage verfügbarer Mittel.
Darüber hinaus ist im Bausparkassengesetz festgelegt, dass das Bauspargeschäft nur von Bausparkassen betrieben werden darf (sogenanntes Spezialbankprinzip).