Bausparkassenverordnung (BSpKVO)
(Verordnung zum Schutz der Gläubiger von Bausparkassen vom 19.12.1973). Erlassen auf der Grundlage des § 10 Bausparkassengesetz (BSpKG). Die Verordnung dient der Sicherung der Vermögenswerte, die der Bausparkasse anvertraut wurden. Außerdem stellt sie eine ausreichende Zahlungsbereitschaft sicher und hält eine möglichst gerechte Zuteilungsreihenfolge aufrecht.
Dazu regelt sie unter anderem näher, wie Großbausparverträge oder Bausparmittel, die bereits zugeteilt, aber noch nicht in Anspruch genommen wurden, vorübergehen angelegt werden. Außerdem regelt sie, wie bestimmte Darlehen gewährt werden, wie zum Beispiel Vorfinanzierungskredite , Zwischenkredite oder Darlehen gegen Negativerklärung .