Bauspartarif
Der Bauspartarif bestimmt die genaue Art des Bausparvertrages .
Unter anderem durch die folgenden Tarifmerkmale:
- Höhe des Guthaben- und Sollzinssatzes
- Höhe der Spar- und Tilgungsbeiträge
- Höhe der Mindestansparsumme
- Mindestwartezeit
- Zuteilungsverfahren
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) muss alle Tarife genehmigen, bevor sie eingeführt werden. Bis Ende 1980 führten die Bausparkassen nur zwei Standardtarife: Ein Tarif mit einem Guthabenzins von 3 Prozent und einem Sollzinssatz von 5 Prozent. Sowie ein Tarif mit einem Guthabenzins von 2,5 Prozent und einem Sollzinssatz von 4,5 Prozent. Seit 1999 überarbeiten die Landesbausparkassen ihr Tarifangebot ständig.
Seither haben sie ihr Angebot um eine Vielzahl von weiteren Tarifen erweitert. So zum Beispiel Tarife für Schnell- und Langsamsparer, für Renditesparer, oder Finanzierer. Oder auch Tarife, bei denen der Bausparer während der Ansparphase in andere Tarifvarianten wechseln kann. Über ihre genauen Tarifkonditionen gibt die jeweilige Landesbausparkasse gerne Auskunft.