Bauträger
Ein Bauträger plant und realisiert gewerbsmäßig als Bauherr in eigenem Namen für eigene oder fremde Rechnung (schlüsselfertige) Bauvorhaben. Dabei erbringt er selbst keine Bauleistungen. Er finanziert die Bauvorhaben durch die Vermögenswerte von Erwerbern.
Bevor der Bauträger die Vermögenswerte der Erwerber erhalten und verwenden darf, muss er nach der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) Sicherheiten leisten. Diese müssen sich auf die Höhe der Werte belaufen oder der Bauträger muss eine zu diesem Zweck geeignete Versicherung abschließen.