Bauweise
(§ 22 Baunutzungsverordnung. BauNVO) Die Bauweise kann im Bebauungsplan als offen oder geschlossen festgesetzt werden. In der offenen Bauweise werden Gebäude mit seitlichem Grenzabstand ( Bauwich ) zueinander als Einzelhäuser, Doppelhäuser oder Hausgruppen errichtet.
In der geschlossenen Bauweise werden die Gebäude ohne seitlichen Grenzabstand errichtet. Eine Ausnahme gilt, wenn die vorhandene Bebauung eine Abweichung erfordert.