Beleihungsunterlagen
Damit Finanzdienstleister den Wert einer Immobilie und damit ihren Beleihungswert ermitteln können, benötigen sie bestimmte Unterlagen.
Für unbebaute Grünstücke zum Beispiel:
- Unbeglaubigter Grundbuchauszug
- Lageplan
Für gebrauchte Immobilien zum Beispiel:
- Unbeglaubigter Grundbuchauszug
- Lageplan
- Baubeschreibung (Exposé, falls vorhanden)
- Wohnflächenberechnung
- Gebäude und/oder Feuerversicherung
- Mietverträge, Pachtverträge
- Bei Eigentumswohnungen eine Teilungserklärung
Für Neubauten, Umbauten und Ausbauten zum Beispiel:
- Unbeglaubigter Grundbuchauszug
- Lageplan
- Genehmigte Pläne
- Wohnflächenberechnung
- Berechnung des umbauten Raumes
- Baukostenaufstellung
- Mietverträge, Pachtverträge
- Gebäude und/oder Feuerversicherung