Es gibt acht Landesbausparkassen, die überwiegend regional tätig sind. Sie können wählen: Wenn Sie die Postleitzahl Ihres Wohnortes eingeben, gelangen Sie auf das Angebot der LBS, die in der Nähe Ihres Wohnortes eine Beratungsstelle unterhält.

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Betriebskosten

(§ 18 WertV; § 27 Abs. 1 II. BV). Laufende Kosten, die dem Eigentümer oder Erbbauberechtigten eines Grundstücks entstehen. Etwa durch das Eigentum am Grundstück, den bestimmungsgemäßen Gebrauch des Grundstücks oder seine baulichen und sonstigen Anlagen.

Hierzu zählen unter anderem die Kosten für:

  • Wasserversorgung
  • Heizungsanlagen
  • Straßenreinigung
  • Entwässerung
  • Müllabfuhr
  • Beleuchtung
  • Gartenpflege
  • Sach- und Haftpflichtversicherung

Betriebskosten können im Rahmen der vertraglichen und gesetzlichen Bestimmungen auf den Mieter umgelegt werden.