Betriebskosten
(§ 18 WertV; § 27 Abs. 1 II. BV). Laufende Kosten, die dem Eigentümer oder Erbbauberechtigten eines Grundstücks entstehen. Etwa durch das Eigentum am Grundstück, den bestimmungsgemäßen Gebrauch des Grundstücks oder seine baulichen und sonstigen Anlagen.
Hierzu zählen unter anderem die Kosten für:
- Wasserversorgung
- Heizungsanlagen
- Straßenreinigung
- Entwässerung
- Müllabfuhr
- Beleuchtung
- Gartenpflege
- Sach- und Haftpflichtversicherung
Betriebskosten können im Rahmen der vertraglichen und gesetzlichen Bestimmungen auf den Mieter umgelegt werden.