Blankodarlehen
(§ 7 Abs. 4 BSpKG). Bauspardarlehen , Vorfinanzierungskredite oder Zwischenkredite bis 30.000 Euro. Bei ihnen kann wegen des geringen Darlehensbetrags auf eine grundpfandrechtliche Sicherung verzichtet werden.
Wie viele Blankodarlehen die Bausparkasse ausreichen darf, ist aufsichtsrechtlich begrenzt. Ein Schuldner kann nur dann ein Blankodarlehen aufnehmen, wenn seine Bonität einwandfrei ist.