Darlehensgebühr
Die Darlehensgebühr ist eine Einmalzahlung für die Gewährung eines Darlehens. Sie wird als Prozentsatz der Darlehenssumme berechnet. In der Regel erhöht sich die Darlehensschuld um den entsprechenden Betrag. Entsprechend eines Beschlusses des Bundesgerichtshofs wird diese Gebühr von Bausparkassen seit 2016 flächendeckend nicht mehr erhoben. Siehe auch: Agio