Dauerwohnrecht
(§§ 31ff. WEG). Das Dauerwohnrecht ist ein übertragbares, beschränkt dingliches Recht. Es berechtigt, eine bestimmte Wohnung unter Ausschluss des Eigentümers zu bewohnen oder in anderer Weise zu nutzen.
Da der Nutzer nicht Eigentümer der Wohnung ist, kann er sie jedoch zum Beispiel nicht mit einer Hypothek belasten. Auch darf er keine eigenmächtigen Veränderungen am Gebäude durchführen.
Das Dauerwohnrecht kann unbefristet oder zeitlich begrenzt gelten. Eine Kündigung wie bei einem Mietverhältnis ist in dieser Zeit ausgeschlossen.