Dingliche Absicherung
Mit der Gewährung eines Kredits geht eine Bank, Sparkasse oder Bausparkasse immer ein gewisses Risiko ein. Denn es besteht die Gefahr, dass der Kreditnehmer die vereinbarte Summe nicht zurückzahlt oder zurückzahlen kann.
Aus diesem Grund verlangen Kreditinstitute eine dingliche Absicherung. Zum Beispiel in Form von Grundpfandrechten wie Grundschuld oder Hypothek (Realkredit). Diese Absicherung ist in der Regel eine entscheidende Auflage für die Gewährung eines Darlehens. Ausnahmen: Blankodarlehen , Darlehen gegen Negativerklärung