Dingliches Recht
Unmittelbares Recht an Sachen und Grundstücken wie Eigentum oder Besitz, aber beispielsweise auch die Verwertungsrechte aus Grundschuld und Hypothek .
Das dingliche Recht ist ein absolutes Recht. Der Eigentümer darf mit seinem Eigentum machen, was er möchte. Auch darf er Dritte davon ausschließen, auf sein Eigentum einzuwirken.
Allerdings gilt das dingliche Recht nicht schrankenlos: Der Eigentümer wird von entgegenstehenden gesetzlichen Bestimmungen und den Rechten Dritter in seinem dinglichen Recht eingeschränkt.