Eigentümergemeinschaft
(§ § 10 – 19 WEG). Gemeinschaft der Eigentümer einer Eigentums-Wohnanlage. Die Eigentümergemeinschaft bestimmt unter anderem über Veräußerungen, Renovierungen, die Verwendung der Finanzmittel und unter Umständen auch über die Entziehung des Eigentums.