Einheitswert
Der Einheitswert ist der von der Finanzverwaltung festgelegte Grundstückswert. Er dient als Grundlage für die Festsetzung der Grundsteuer . Er wird jeweils auf den 01.01. eines Kalenderjahres festgestellt.
Die letzte allgemeine Feststellung erfolgte auf den 01.01.1964 und ist seit dem 01.01.1974 steuerwirksam. Der Einheitswert ist unter anderem abhängig von der Grundstücksart.