Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
(§ 21 EStG). Einkünfte sind einkommensteuerpflichtige Überschüsse oder Verluste aus Vermietung oder Verpachtung eines unbebauten oder bebauten Grundstücks.
Der Eigentümer kann bestimmte Kosten von seinen Einnahmen abziehen. Dazu gehören zum Beispiel Werbungskosten wie Kosten für Reparaturen, Modernisierung, Grundsteuer, Versicherung sowie die Gebühren für Wasser und Schornsteinfeger.
Zusätzlich können Eigentümer Schuldzinsen, Absetzungen für Abnutzung (AfA) und Sonderabschreibungen steuerlich geltend machen.