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Energiebedarfsausweis (Energiepass)

Der Energieausweis (fälschlicherweise manchmal als "Energiepass" genannt) ist ein Dokument, das ein Gebäude energetisch bewertet. Wenn ein Eigentümer ein Gebäude errichtet, ändert oder erweitert, benötigt er danach laut Energieeinsparverordnung (EnEV) einen Energiebedarfsausweis.

Neubauten:
Der Eigentümer hat dafür Sorge zu tragen, dass ihm der Energieausweis mit Fertigstellung übergeben wird.

Bestandsgebäude:
Bei Bestandsgebäuden muss ein Energieverbrauchsausweis oder ein Energiebedarfsausweis nur bei Verkauf oder Vermietung vorhanden sein. Der Ausweis muss während der Besichtigung ausliegen. Außerdem muss der Verkäufer die Werte aus dem Ausweis in Immobilienanzeigen angeben.

Wenn ein Gebäude weniger als fünf Wohnungen umfasst und nicht mindestens den Anforderungen der Wärmeschutzverordnung von 1977 entspricht, darf ausschließlich ein Energiebedarfsausweis ausgestellt werden.

Aus den Aussagen des Energieausweises ist ausdrücklich kein Rückschluss auf die zukünftig tatsächlich auftretenden Energiekosten möglich. Gründe hierfür sind, dass die Berechnung auf einem Normklima in Deutschland und einer Normnutzung wie einer gleichmäßigen Beheizung des Gebäudes basiert. Der Standort und das Nutzerverhalten beeinflussen jedoch das tatsächliche Ergebnis. Der Bedarfsausweis weist den Primär- und den Endenergiebedarf aus, der Verbrauchsausweis den (End-)Energieverbrauchskennwert.

Primärenergiebedarf:
Dieser Wert soll die Umweltverträglichkeit der Energienutzung des Gebäudes signalisieren.

Endenergiebedarf:
Der Endenergiebedarf ergibt sich aus einer theoretischen Berechnung für das Gebäude. Einen niedrigen Bedarf können Eigentümer durch gute Wärmedämmung, Fenster mit Wärmeschutzverglasung sowie eine effiziente Anlagentechnik und -steuerung erreichen.

Energieverbrauchskennwert:
Dieser Wert wird aus realen Verbrauchswerten der letzten drei Jahre errechnet. Deshalb spiegelt dieser Wert in Verbindung mit dem Energieträger auch die Energiekosten des gesamten Gebäudes für den zurückliegenden Zeitraum wider.