Energieeinsparverordnung (EnEV)
Die Energieeinsparverordnung stellt ein wichtiges Instrument der deutschen Energie- und Klimaschutzpolitik dar. Die EnEV soll "dazu beitragen, dass die energiepolitischen Ziele der Bundesregierung, insbesondere ein nahezu klimaneutraler Gebäudebestand bis zum Jahr 2050, erreicht werden." (§ 1 EnEV)
Die Energieeinsparverordnung (EnEV) ist am 01.02.2002 in Kraft getreten. Die letzte große Novelle trat mit Wirkung zum 1. Mai 2014 in Kraft. Die seit dem 1. Januar 2016 geltenden Anforderungsänderungen fordern einen höheren energetischen Standard für neu geplante und erbaute Wohn- und Nichtwohngebäude.
Wer ein neues Wohnhaus plant und baut, muss darauf achten, dass der berechnete jährliche Primärenergiebedarf des Neubaus für Heizung, Warmwasser, Lüftung und Kühlung den erlaubten Höchstwert nicht überschreitet.
Die EnEV kann auch konkrete Auswirkungen auf bestehende Gebäude haben: Heizkessel, die älter als 30 Jahre sind, dürfen nicht mehr betrieben werden. Ausnahmeregeln betreffen zum Beispiel Ein- und Zweifamilienhäuser, die am 1. Februar 2002 vom (aktuellen) Eigentümer selbst bewohnt wurden, oder Niedertemperatur- und Brennwertkessel.
Zudem müssen seit Anfang 2012 Hausbesitzer grundsätzlich eine Dämmung der obersten Geschossdecke oder des Dachs vorgenommen haben.