Es gibt acht Landesbausparkassen, die überwiegend regional tätig sind. Sie können wählen: Wenn Sie die Postleitzahl Ihres Wohnortes eingeben, gelangen Sie auf das Angebot der LBS, die in der Nähe Ihres Wohnortes eine Beratungsstelle unterhält.

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Entschädigung

(§§ 39ff. BauGB). Wird die zulässige Nutzung eines Grundstücks aufgehoben oder geändert, kann der Eigentümer eine angemessene finanzielle Entschädigung verlangen. Eine geänderte zulässige Nutzung kann zum Beispiel aufgrund einer Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung eines Bebauungsplans erfolgen.

Die Voraussetzung für eine Entschädigung: Dem Grundstückseigentümer entstehen dadurch Vermögensnachteile, zum Beispiel eine wesentliche Wertminderung des Grundstücks.