Erbbaurechtsgesetz (ErbbauRG)
(Verordnung über das vom 15.01.1919). Das Erbbaurechtsgesetz (ErbbauRG) definiert Begriff und Inhalt des Erbbaurechts . Es regelt:
- Die Höhe und Zahlungsweise des Erbbauzinses
- Die Rangstelle des Erbbaurechts im Grundbuch
- Das Bauwerk und seine Bestandteile
- Grundbuchvorschriften
- Fragen der Beleihung, der Feuerversicherung und der Zwangsversteigerung
- Die Beendigung, die Erneuerung und den sogenannten Heimfall