Erhöhte Abschreibungen
Bei vermieteten Wohnungen können anstelle der linearen Abschreibung auf Antrag folgende Aufwendungen zum Teil befristet erhöht abgeschrieben werden:
- Gebäude in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsgebieten (gemäß § 7h EStG)
- Baudenkmäler (gemäß § 7i EStG)