Es gibt acht Landesbausparkassen, die überwiegend regional tätig sind. Sie können wählen: Wenn Sie die Postleitzahl Ihres Wohnortes eingeben, gelangen Sie auf das Angebot der LBS, die in der Nähe Ihres Wohnortes eine Beratungsstelle unterhält.

Der Schutz Ihrer Daten ist uns sehr wichtig.

Ausführliche Informationen finden Sie unter „ Sicherheit und Datenschutz “.

Sie sehen die Seiten der LBS {{ name }}
Sie sehen die Seiten der LBS {{ name }}
Sie sehen die Seiten der LBS {{ name }}

Ersatzsicherheiten

(§ 7 Abs.3 BSpKG). Das Bausparkassengesetz erlaubt es Bausparkassen, anstelle von Grundpfandrechten auch andere ausreichende Sicherheiten zur Absicherung von Darlehen zu akzeptieren.

Ob die Sicherheit ausreicht, muss die Bausparkasse mit großer kaufmännischer Sorgfalt entscheiden. Kriterien dafür sind beispielsweise eine hohe Wertbeständigkeit und eine leichte Liquidisierbarkeit.

Zu den Ersatzsicherheiten zählen unter anderem die Bürgschaft eines geeigneten Kreditinstituts, die Abtretung von Sparguthaben sowie die Verpfändung von Lebensversicherungen oder von Wertpapieren.