Erschließung
Unter Erschließung werden alle Maßnahmen zusammengefasst, die erforderlich sind, um ein Grundstück baureif zu machen. Zuständig dafür ist die Gemeinde beziehungsweise der Versorgungsträger. Maßnahmen umfassen zum Beispiel Straßen- und Kanalbau sowie Wasser- und Elektrizitätsversorgung. Siehe auch: Erschließungsbeitrag