Erschließungsvertrag
(§ 11 Abs 1 Satz 2 Nr 1 BauGB). Im Erschließungsvertrag überträgt die Gemeinde einem Dritten die Errichtung von Erschließungsmaßnahmen in einem bestimmten (Erschließungs-)Gebiet.
Die Gemeinde kann die Erschließungskosten ganz oder teilweise auf den Dritten übertragen.