Gebrauchsabnahme
Nachdem ein Bauwerk fertiggestellt wurde, muss es von der Bauaufsichtsbehörde abgenommen werden. Das gilt für alle genehmigungspflichtigen Gebäude oder Anlagen. Die Bauaufsichtsbehörde prüft, ob das Bauwerk allen Vorschriften und dem Bauantrag entspricht. Gibt es keine bautechnischen und baurechtlichen Mängel, stellt die Behörde ein amtliches Prüfprotokoll aus - den Gebrauchsabnahmeschein.