Es gibt acht Landesbausparkassen, die überwiegend regional tätig sind. Sie können wählen: Wenn Sie die Postleitzahl Ihres Wohnortes eingeben, gelangen Sie auf das Angebot der LBS, die in der Nähe Ihres Wohnortes eine Beratungsstelle unterhält.

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Gemeinschaftseinrichtungen

(§ 5 Abs. 2 WEG). Anlagen und Einrichtungen im Bereich des Wohnungseigentums, die alle Wohnungseigentümer gemeinschaftlich nutzen können. Sie sind deshalb Gemeinschaftseigentum . Zu den Gemeinschaftseinrichtungen gehören unter anderem Zugangswege, Treppenhaus, Fahrradkeller, Fahrstühle und Trockenräume. Auch alle Ver- und Entsorgungsanlagen für Wasser, Strom, Gas und Heizung zählen zu den Gemeinschaftseinrichtungen.