Gemeinschaftsordnung
(§ 10 WEG). Die Gemeinschaftsordnung wird von den Eigentümern einer Wohnungseigentümergemeinschaft beschlossen. Sie regelt das Verhältnis, die Rechte und Pflichten der Miteigentümer. Die Gemeinschaftsordnung ist fest mit dem Wohnungseigentum verbunden. Sie gilt also auch für neu hinzukommende Eigentümer. In der Gemeinschaftsordnung sind unter anderem festgehalten:
- Inhalt des Sondereigentums
- Sondernutzungsrechte für bestimmte Bereiche, zum Beispiel Kfz-Abstellplatz im Freien
- Kostenverteilungsschlüssel und die Hausgeldvorauszahlungen
- Stimmrechte, die Stimmrechtsvertretungsregelungen und die Stimmanteile in der Eigentümerversammlung
- Hausordnung
- Verwaltervertrag
Die Gemeinschaftsordnung ist oft ein Bestandteil der Teilungserklärung .