Generalübernehmer
Der Generalübernehmer wird vom Bauherrn beauftragt. Er übernimmt sämtliche Planungsaufgaben und Bauleistungen und kann diese wiederum an Architekten, Handwerksfirmen oder andere Subunternehmen vergeben. Dennoch ist er der alleinige Ansprechpartner für den Bauherrn. Dieser kann dadurch das Bauvorhaben mit einem einzigen Vertrag veranlassen und mit fest vereinbarten Terminen und Preisen kalkulieren.