Geschossflächenzahl (GFZ)
(§ 20 Baunutzungsverordnung, BauNVO) Die GFZ gibt an, wieviel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche (im Sinne § 19 Abs. 3 BauNVO) zulässig sind. Die GFZ ist im Bebauungsplan festgesetzt.
Es gibt acht Landesbausparkassen, die überwiegend regional tätig sind. Sie können wählen: Wenn Sie die Postleitzahl Ihres Wohnortes eingeben, gelangen Sie auf das Angebot der LBS, die in der Nähe Ihres Wohnortes eine Beratungsstelle unterhält.
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(§ 20 Baunutzungsverordnung, BauNVO) Die GFZ gibt an, wieviel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche (im Sinne § 19 Abs. 3 BauNVO) zulässig sind. Die GFZ ist im Bebauungsplan festgesetzt.