Gewährleistung
Architekt und Bauunternehmer müssen zeitlich befristet für die ordnungsgemäße und vertragsgemäße Erfüllung ihrer Leistungen einstehen (= Gewährleistung). Das bedeutet: Innerhalb der Gewährleistungsfrist hat der Auftraggeber Anspruch auf die Beseitigung von Baumängeln . Die Frist dafür ist gesetzlich oder einzelvertraglich begrenzt. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch beträgt die Gewährleistungsfrist fünf Jahre. Nach der VOB umfasst sie zwei Jahre nach erfolgter Abnahme oder entsprechenden Vorgängen, wie zum Beispiel der Schlusszahlung.