Gewährleistungsbürgschaft
In Bauverträgen kann der Auftraggeber mit dem Auftragnehmer einen Sicherheitseinbehalt für die vertragsmäßige Erfüllung von Gewährleistungsansprüchen vereinbaren. Falls der Auftragnehmer in der Gewährleistungsphase Konkurs anmeldet, kann der Auftraggeber dennoch mit dem einbehaltenen Geld etwaige Baumängel beseitigen. Das kann er dann mit der Restforderung des Auftragnehmers verrechnen.
Mit einer Gewährleistungsbürgschaft, die meist von der Hausbank des Unternehmens gegeben wird, kann der Auftragnehmer den Sicherheitseinbehalt ablösen. Siehe auch: Gewährleistung , Bürgschaft , Vertragserfüllungsbürgschaft