Großbausparvertrag
(§ 10 BSpKG; § 9 BSpKVO). Großbausparverträge sind Bausparverträge, bei denen die Bausparsumme den Betrag von 700 000 Euro übersteigt. Alle innerhalb von zwölf Monaten abgeschlossenen Bausparverträge eines Bausparers gelten dabei als ein Vertrag.
Der Anteil der Großbausparverträge am gesamten Bausparneugeschäft ist begrenzt und darf 30 Prozent nicht überschreiten. Zusätzlich muss der Anteil der nicht zugeteilten Großbausparverträge am gesamten nicht zugeteilten Bausparbestand geringer als 15 Prozent sein. Auch sogenannte Schnellbausparverträge müssen in diesen begrenzten Anteilen einbezogen werden. Siehe auch: Bauspar-Vorratsvertrag