Grundakte
(§ 12 GBO). Für jedes Grundbuch wird eine Grundakte geführt. Sie enthält alle Urkunden und Dokumente, die im Zusammenhang mit einer Eintragung im Grundbuch stehen. Eine Grundakte kann zum Beispiel Erbscheine, Notarverträge, Teilungserklärungen oder Gerichtsurteile beinhalten.