Es gibt acht Landesbausparkassen, die überwiegend regional tätig sind. Sie können wählen: Wenn Sie die Postleitzahl Ihres Wohnortes eingeben, gelangen Sie auf das Angebot der LBS, die in der Nähe Ihres Wohnortes eine Beratungsstelle unterhält.

Der Schutz Ihrer Daten ist uns sehr wichtig.

Ausführliche Informationen finden Sie unter „ Sicherheit und Datenschutz “.

Sie sehen die Seiten der LBS {{ name }}
Sie sehen die Seiten der LBS {{ name }}
Sie sehen die Seiten der LBS {{ name }}

Grundbucheinsicht

(§ 12 GBO). In das Grundbuch kann jeder Einsicht nehmen, der ein berechtigtes Interesse hat. Ein berechtigtes Interesse stellt beispielsweise eine Kaufabsicht dar. Der Eigentümer hat immer ein berechtigtes Interesse und kann damit jederzeit in das Grundbuch Einsicht nehmen oder einen Grundbuchauszug verlangen. Das gilt auch für Behörden, Gerichte und Notare. Kreditgeber, Gläubiger, Grundstücksangrenzer oder Mieter können unter Umständen ein berechtigtes Interesse nachweisen. Besitzt der Interessent eine Vollmacht des Eigentümers, darf er das Grundbuch in jedem Fall einsehen.