Grunderwerbsteuer
(§ 1 GrEStG). Steuer, die auf den Umsatz von inländischen Grundstücken, Wohnungseigentum, Erbbaurechten und Gebäuden auf fremdem Grund und Boden erhoben wird. Sie fällt beispielsweise beim Kauf an und macht einen wesentlichen Anteil der Nebenkosten aus. Jedes Bundesland kann den Steuersatz selbst festlegen. Er variiert zwischen 3,5 Prozent und 6,5 Prozent des Kaufpreises.