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Grundfläche

Hier: zulässige Grundfläche gemäß § 19 Baunutzungsverordnung (BauNVO). Anteil des Baugrundstücks, das von baulichen Anlagen überdeckt werden darf. Anders ausgedrückt: Die Fläche, auf der das Gebäude den Boden berühren darf.

Die Grundfläche unterscheidet sich dabei von der Wohnfläche, da diese zum Beispiel anteilig auch Balkone oder Terrassen berücksichtigt. Dachüberstände zählen nicht zur Grundfläche.

Für die Ermittlung der zulässigen Grundfläche ist die Fläche des Baugrundstücks maßgebend, die im Bauland und hinter der im Bebauungsplan festgesetzten Straßenbegrenzungslinie liegt. Grundsätzlich muss man die Grundflächen von Garagen und Stellplätzen mit ihren Zufahrten zur Grundfläche mitrechnen.