Grundflächenzahl (GRZ)
(§ 19 Baunutzungsverordnung, BauNVO) Die GRZ gibt an, wieviel Quadratmeter Grundfläche eines Gebäudes je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Die GRZ ist im Bebauungsplan als Dezimalzahl angegeben. Ein Beispiel: Eine GRZ von 0,3 bedeutet, dass der Grundstücksbesitzer 30 Prozent der Fläche bebauen darf. 70 Prozent der Grundstücksfläche müssen als Freifläche erhalten bleiben. Unter die GRZ fallen auch die Flächen von Garagen, Zufahrten oder Nebenanlagen.