Grundpfandrecht
Dingliches Recht an einem Grundstück oder an einem grundstücksgleichen Recht. Mit dem Grundpfandrecht sichern sich Banken, Bausparkassen oder andere Kreditgeber ab. Zahlt der Kreditnehmer sein Darlehen nicht zurück, kann das Kreditinstitut von seinem Grundpfandrecht Gebrauch machen und die Immobilie zum Beispiel zwangsversteigern. Der Erlös dient dann der Tilgung des Darlehens.
Zu den Grundpfandrechten zählen die Hypothek (§ 1113 BGB), die Grundschuld (§ 1191 BGB) und die Rentenschuld (§ 1199 BGB).