Grundsteuer
Die Grundsteuer ist eine Steuer auf den Besitz von Immobilien (bebaute und unbebaute Grundstücke, Wohnungseigentum, Teileigentum, Erbbaurechte und Betriebsgrundstücke). Die Grundsteuer zahlt der Eigentümer eines Grundstücks. Sie fließt an die Stadt oder Gemeinde. Die Grundsteuer errechnet sich in drei Stufen:
- Das Finanzamt bestimmt einen Einheitswert
- Aus dem Promillewert (Steuermesszahl) des Einheitswerts ergibt sich der Grundsteuermessbetrag
- Dieser Wert wird dann mit dem Hebesatz multipliziert. Den Hebesatz kann die jeweilige Stadt oder Gemeinde individuell festlegen
Für land- und forstwirtschaftliche Betriebe und für die übrigen Grundstücke können dabei unterschiedliche Hebesätze beschlossen werden, die dann als Grundsteuer A beziehungsweise B bezeichnet werden.