Es gibt acht Landesbausparkassen, die überwiegend regional tätig sind. Sie können wählen: Wenn Sie die Postleitzahl Ihres Wohnortes eingeben, gelangen Sie auf das Angebot der LBS, die in der Nähe Ihres Wohnortes eine Beratungsstelle unterhält.

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Grundstückskauf

(§ 311 b I BGB). Ein Grundstückskauf setzt den Abschluss eines notariell beurkundeten Vertrages voraus. Beim Grundstückskauf sind insbesondere folgende Punkte zu beachten:

  • Genaue Bezeichnung des Grundstücks
  • Übernahme von Belastungen, insbesondere öffentliche Lasten (Erschließungskosten) und Nutzungen
  • Fortbestehen von Belastungen
  • Belegungs- oder Preisbindungen (bei öffentlich geförderten Wohnungen)
  • Termin für die Zahlung des Kaufpreises
  • Nutzungs- und Übergabetermine