Gutachterausschuss
(§ 192 BauGB). Behördlich eingesetztes, selbstständiges und weisungsunabhängiges Gremium. Der Gutachterausschuss besteht aus einem Vorsitzenden und ehrenamtlichen Immobilienexperten. Er erstellt Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken. Grundstücksbesitzer, Gerichte sowie Bau- und Justizbehörden können einen Antrag auf ein Gutachten stellen.
Der Gutachterausschuss führt außerdem eine Kaufpreissammlung und ermittelt Bodenrichtwerte . Er erfasst auch andere Daten, die für die Wertermittlung wichtig sind. Darunter fallen zum Beispiel Bodenpreisindexreihen oder Liegenschaftszinssätze. Die Gutachterausschüsse sind in der Regel den Gemeindeverwaltungen zugeordnet.