Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)
Rechtsverbindliche Grundlage für die Honorarabrechnungen von Architektenleistungen. Derzeit gilt die HOAI in der Fassung vom 10.07.2013. In der HOAI werden unter anderem Höchst- und Mindesthonorare festgelegt, die sich am Schwierigkeitsgrad der Bauaufgabe und den Bauwerkskosten orientieren. Die konkrete Höhe des Honorars wird dann durch die anrechenbaren Kosten und den Umfang der Leistungen, die erbracht werden, bestimmt. Außerdem definiert die HOAI einen Katalog der Grundleistungen, die ein Architekt erbringt.