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Hypothek

(§ 1113, § 1190 BGB). Eine Hypothek ist ein Pfandrecht an einem Grundstück. Sie dient Kreditgebern als Sicherheit. Sie wird in das Grundbuch eintragen. Auf diese Weise wird das Grundstück belastet und haftet für die Rückzahlung eines bestimmten Darlehens. Ist der Kreditnehmer nicht in der Lage, das Darlehen zurückzuzahlen, kann der Gläubiger das Grundstück zwangsvollstrecken. Siehe auch: Grundpfandrecht , Grundschuld .

Der Hypothek liegt also immer eine bestimmte Forderung zu Grunde ( Akzessorietät ). Ist diese Forderung erledigt, zum Beispiel weil das Darlehen vollständig getilgt ist, verwandelt sie sich in eine Eigentümergrundschuld. Dies geschieht nicht automatisch, sondern erst auf Antrag.

Umgangssprachlich wird der Begriff Hypothek häufig als Bezeichnung für annähernd jede Form der langfristigen Baufinanzierung benutzt. Etwa Briefhypothek oder Buchhypothek . Siehe auch: Eins B-Hypothek