Es gibt acht Landesbausparkassen, die überwiegend regional tätig sind. Sie können wählen: Wenn Sie die Postleitzahl Ihres Wohnortes eingeben, gelangen Sie auf das Angebot der LBS, die in der Nähe Ihres Wohnortes eine Beratungsstelle unterhält.

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Kostenmiete

(§8 WoBindG) Die Kostenmiete ist die erforderliche Miete, um die laufenden Aufwendungen für den Kapitaldienst und die Bewirtschaftung eines Wohngebäudes oder einer Wirtschaftseinheit zu bezahlen.

Die Kostenmiete wird nur bei bestimmten Wohngebäuden angewandt. Die sogenannte Bewilligungsbehörde legt fest, welche Wohngebäude über eine Kostenmiete vermietet werden. Darunter fallen Gebäude, die nach dem Wohnraumförderungsgesetz (WoFG) nach den Vorschriften des Wohnungsbindungsgesetzes, nach der Neubaumietenverordnung und nach der Zweiten Berechnungsverordnung gebaut wurden.

Nach § 8 Wohnungsbindungsgesetz (WoBindG) ist die Kostenmiete zugleich die Höchstmiete bei der Vermietung einer öffentlich geförderten Wohnung.