Kreditfähigkeit
Fähigkeit, in rechtlicher Hinsicht Kredite aufnehmen zu können. Eine natürliche Person ist nur dann kreditfähig, wenn sie nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch unbeschränkt geschäftsfähig ist. Dafür muss die Person das 18. Lebensjahr vollendet haben. Jüngeren Personen kann durch gerichtliche Erklärung die volle Geschäftsfähigkeit zugesprochen, älteren unter bestimmten Bedingungen entzogen werden.