Kreditzusage
Wenn das Kreditinstitut die Kreditwürdigkeit des Darlehensnehmers und die Beleihbarkeit des Pfandobjekts anhand der Kreditunterlagen positiv geprüft hat, erhält der Darlehensnehmer die schriftliche Kreditzusage. Die Kreditzusage wird auch Bewilligungsbescheid oder Kreditbescheid genannt. Sie beinhaltet den Kreditvertrag, das Schuldanerkenntnis und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen beziehungsweise Bausparbedingungen ( AGB / ABB ).